Gleiche Rechte, Frauenquote, Emanzipation: Sind wir nicht alle längst gleichberechtigt?
Wie steht es im Gesetz?
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ – so sagt es das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 1. [1]
Mathias Metzner hat für die Bundeszentrale für politische Bildung näher erläutert, wie sich Artikel 3 in den vergangenen Jahrzehnten verändert hat. Diese Erläuterung kannst du hier nachlesen.
Und weiter heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3 Abs. 2 GG). [2]
Nachteile, die noch bestehen, versucht der Staat zu beseitigen – etwa durch das AGG. So dürfen in der Arbeitswelt z.B. geschlechtsbezogene Vorurteile keine Rolle spielen. [3]
2019 veröffentlichte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Umfrage dazu, wie die Bevölkerung dazu steht, ob weitere Diskriminierungsmerkmale in Artikel 3 aufgenommen – also explizit als Verstoß gegen die Grundrechte verstanden werden sollten. Hier wird auch erklärt, wann Artikel 3 zuletzt verändert wurde (S. 2).
Hier kannst du alle Ergebnisse zu „70 Jahre Grundgesetz. Eine Umfrage zur Erweiterung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots in Art. 3 GG“ nachlesen.
Auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes findest du ein Video, dass erläutert, worum es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geht.
Und wie ist die Realität?
Frauen* haben grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten. Das Bild „Frauen hinter den Herd“ existiert in der Breite nicht mehr. Trotzdem erleben Frauen* in vielen Bereichen Benachteiligungen.
So sorgt Care-Arbeit z.B. dafür, dass viele Frauen* in Teilzeit arbeiten. Das bedeutet weniger Karrierechancen. Auf gleicher Position gibt es oft Gehaltsunterschiede. [4]
Zudem zeigen Studien, dass zwar alle Menschen Sexismus erleben, im Alltag sind aber 12% mehr Frauen* als Männer* davon betroffen. [5]
Ein Bericht der Bundesregierung von 2019 stellte bspw. fest, dass Frauen* doppelt so viel Zeit mit unbezahlter Sorgearbeit täglich verbringen, wie Männer. Das hat Auswirkungen darauf, wieviel Zeit sie für Beruf, Weiterbildung und die Gesundheit verwenden können. Auch bei der Lohnarbeit gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern – auch bei gleicher Position. Stichwort: Gender Pay Gap. Die Studie findest du hier.
Zur Rolle von Männern in der Sorgearbeit, die lange zu wenig beleuchtet wurde, haben Marc Gärtner und Elli Scambor den Artikel „Caring Masculinities. Über Männlichkeit und Sorgearbeit“ geschrieben.
Einen guten Überblick über den Begriff Gender Pay Gap, also die „geschlechterspezifischer Lohnlücke“‘, sowie aktuelle Zahlen, findest du hier bei der BpB aufbereitet.
Studien zeigen, dass zwar alle Menschen Sexismus – also der Diskriminierung und Objektifizierung aufgrund der Geschlechtsidentität – erleben, im Alltag aber circa 12% mehr der Frauen als Männer von Sexismus betroffen sind. So auch die Pilotstudie vom BMFSFJ zu Sexismus im Alltag Seite 22.
Anreden, wie „Fräulein“, Sprüche „Cat Calling“ fallen immer noch überall. Selbst gewisse Charaktereigenschaften werden teilweise je nach Geschlecht anders zugeschrieben wie z.B. durchsetzungsfähig vs. stur/Zicke.
Die Pilotstudie vom BMFSFJ zum Thema „Sexismus im Alltag. Wahrnehmung und Haltung der Deutschen Bevölkerung.” (2022) findest du hier.
Was denkst du?
Was ist nötig, damit Menschen die vorhandenen Rechte gegen Diskriminierung nutzen? [6]
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Dich interessiert, was andere zur Verbreitung und Wahrnehmung von Diskriminierung denken? 2019 veröffentlichte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Umfrage genau zu diesem Thema: „70 Jahre Grundgesetz. Eine Umfrage zur Erweiterung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots in Art. 3 GG“.
Hier gaben 36 % der Befragten ab 16 Jahren an, häufig bis manchmal Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wahrzunehmen. Beim Thema Geschlechtsidentität nahmen knapp über die Hälfte der Befragten häufig oder manchmal Diskriminierungen wahr. (S. 7).