Bewerbungsbild mit Kopftuch – kein Problem, oder?
Wie steht es im Gesetz?
Das Grundgesetz schützt die Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und verbietet Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit (Art. 3 Abs. 3 GG). [1]
Einen Überblick zu „Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit“ in Bezug auf Artikel 4 hat Mathias Metzner für die Bundeszentrale für politische Bildung 2017 hier aufbereitet.
Mehr zu dem Thema findest du auch auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Unser Staat aber unterliegt der sog. Neutralitätspflicht. Für Menschen, die direkt für ihn arbeiten, heißt das: Sie dürfen ihre Weltanschauung im beruflichen Kontext nicht immer und überall verkörpern. [2]
Wenn religiöse Symbole bei der Arbeit das Vertrauen in die Neutralität des Staates beschädigen könnten, dann ist das Neutralitätsgebot bedeutender. [3]
Der Staat hat beispielsweise eine sogenannte Neutralitätspflicht. Das Neutralitätsgebot erfordert zwar keine strikte Trennung von Staat und Kirche, verbietet aber dem Staat, sich mit einer bestimmten Religion oder Religionsgemeinschaft zu identifizieren.
Verschiedene Artikel findest du zu dem Thema z.B.
- in der Tagesschau
- bei InfoCuria
- beim Bundesverfassungsgericht
- und kritisch beleuchtet im Verfassungsblog
Eine gute Übersicht zur Diskussion von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz bietet hier die Antidiskriminierungsstelle.
Und wie ist die Realität?
In Frankreich ist es Schülerinnen untersagt ein Kopftuch zu tragen, Teile Großbritanniens gestatten dies Polizistinnen. Es ist also auch innerhalb Europas unterschiedlich und kompliziert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass auch Unternehmen religiöse Symbole verbieten können, wenn sie sich ein Neutralitätsgebot geben. Im Bewerbungsverfahren darf aber niemand aufgrund religiöser Symbole diskriminiert werden. [4]
Wann ein Symbol, ob Kreuz oder Hijab, religiöser Ausdruck oder rein Schmuck ist, wird oft diskutiert. [5]
Über das EuGH-Urteil könnt ihr beispielsweise den Beitrag von Michael Fuhlrott „Das Tragen von Kopftüchern am Arbeitsplatz kann verboten werden“ lesen.
Wann Menschen das Tragen religiöser Symbole, etwa eines Hijabs, verboten werden kann oder wann nicht, kannst du auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nachlesen.
Eine soziologische Studie von Mariña Fernández-Reino, Valentina Di Stasio, Susanne Veit untersuchte, inwieweit das Thema Kopftuch eine Rolle beim Bewerbungsprozess spielt. Die Untersuchung von 2022 stellte fest, dass in Deutschland und den Niederlanden, Bewerberinnen mit Kopftuch niedrigere Chancen hatten, insbesondere wenn es um Stellen ging, die Kundenkontakt erforderten.
Einen Bericht zu dem Thema, ob beispielsweise Kreuze in bayerischen Dienststellen hängen dürfen, findest du bei Legal Tribune Online.
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