Umweltkatastrophen, Luftverschmutzung und hohe Treibhausgasemissionen: Wird für unsere Zukunft genug getan?
Wie steht es im Gesetz?
Umweltschutz ist kein Grundrecht, aber nach Art. 20a GG ein sogenanntes Staatsziel. So ist der Staat dazu verpflichtet, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen – auch das Klima. [1]
Den Wortlaut des Art. 20a GG findest Du hier.
Das Klimaschutzgesetz von 2019 besagt, dass die CO2-Emissionen gesenkt werden müssen. Aber was heißt das konkret? Und reicht das? [2]
Bereits 2021 stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass das Klimaschutzgesetz nachgebessert werden muss. Zeitplan, Grenzwerte & Monitoring werden daraufhin konkretisiert. [3]
Mehr zum Klimaschutzgesetz findest du z.B. auf der Seite der Bundesregierung.
Im Bundestag wurde am 24. Juni 2021 über die Änderung des Klimaschutzgesetzes diskutiert. Zu aktuellen wie auch vergangenen Gesetzgebungsverfahren kannst du auf der Webseite des Deutschen Bundestages nicht nur die Protokolle und Drucksachen zum Thema abrufen und lesen, sondern auch vielfach den Mitschnitt aus der Plenardebatte nachsehen.
Den Klimaschutzplan 2050, der im Jahr 2016 beschlossen wurde, kannst du hier nachlesen.
Und wie ist die Realität?
Betroffene der Klimakrise hatten gegen das Klimaschutzgesetz geklagt. Das Bundesverfassungsgericht prüfte das Gesetz auf Grundlage unserer Verfassung und forderte den Gesetzgeber auf, es zu überarbeiten. Seitdem ist Klimaschutz ein einklagbares Recht. [4]
In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts kannst du nachlesen, was genau passiert ist.
Es gibt rechtliche Mittel, die unser Überleben und unsere Freiheit schützen! Der Weg dahin ist jedoch mitunter steinig.
Die Klimakrise ist eine globale. Das Pariser Abkommen verpflichtet 191 von 197 Staaten auf der Welt zum Abbau von Emissionen und zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad. Die Umsetzung erfolgt aber sehr schleppend. [5]
Was denkst du?
Braucht es ein Klimagrundrecht?
Wie findest du es, dass Klimaaktivist:innen häufiger den Rechtsweg wählen?
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