Heute keine Mitbestimmung, morgen alle Pflichten! Haben junge Menschen keine rechtlichen Mittel, wenn es um das Klima geht?
Wie steht es im Gesetz?
Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 2021 bestätigte: Die jüngeren Generationen dürfen die Lasten des Klimawandels nicht allein tragen. Klimaschutz ist ein einklagbares Recht. [1]
Mehr zum Thema ‚Generationengerechtigkeit‘ in diesem Zusammenhang kannst du im Verfassungsblog lesen. Hier erörtern Katja Rath und Martin Benner „Ein Grundrecht auf Generationengerechtigkeit?“.
Zum Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts erfährst du mehr in dieser Pressemitteilung.
Das ist abhängig von
- der sog. Grundrechtsmündigkeit, d.h. ob man ohne Beistand Verfahrenshandlungen selbst vornehmen kann
- dem betroffenen Grundrecht
- der Reife & Einsichtsfähigkeit [2]
Bei Verfassungsbeschwerden kann immer nur die Verletzung eigener Rechte gerügt werden.
Um eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, muss man beschwerdefähig sein. Nach dem Gesetz hat jede:r diese Fähigkeit – also auch Kinder und Jugendliche (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, 90 Abs. 1 BVerfGG.).
Die sog. Verfahrensfähigkeit hingegen meint, dass man alle Handlungen vor Gericht selbst vornehmen kann, die es braucht, damit das Verfahren begonnen, vorangetrieben, gestaltet oder beendet werden kann. Die Verfahrensfähigkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Als Wissensgrundlage diente uns dieser Artikel des Juristen Björn P. Ebert.
Und wie ist die Realität?
„Fridays for Future“ zeigt: Jugendliche fordern mehr Klimaschutz, da sie mit den Folgen der Klimakrisen leben müssen. Klimaklagen mit jugendlichen Beteiligten werden häufiger und können erste Erfolge verzeichnen.
Daneben können z.B. Umweltverbände vor den Verwaltungsgerichten Klage erheben, ohne in eigenen Rechten betroffen zu sein. Indirekt können sie so die Themen junger Menschen hörbar machen. [3]
Gerichtsverfahren können teuer, langwierig und emotional belastend sein. In der Praxis brauchen Minderjährige daher oft rechtliche und finanzielle Unterstützung, um den Rechtsweg nehmen zu können.
Weitere Informationen zur sog. Verbandsklage erhältst du beim Bundesumweltamt.
Was denkst du?
Findest du es wichtig, dass auch schon Minderjährige vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können?
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