Warum werden Menschen in Seenot nicht einfach gerettet?
Wie steht es im Gesetz?
Das internationale Seerecht besagt: Jede:r Kapitän:in muss in Seenot geratene Personen retten. Nationalität und Umstände spielen keine Rolle. [1]
Gemäß Art. 98 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) ist jede:r Kapitän:in auf hoher See innerhalb ihrer oder seiner Möglichkeiten verpflichtet, unabhängig von Nationalität, Status und Umständen, in welchen sich die Hilfesuchenden befinden, bei Seenot unverzüglich Hilfe zu leisten. Meere sind dabei in Rettungszonen unterteilt.
Außerdem gibt es staatliche und nicht staatliche Seenotrettung. Welche Unterschiede bestehen, erfährst du bei UNO-Flüchtlingshilfe.
Alle Meere sind in Seenotrettungszonen (SAR Zonen) aufgeteilt. Die Staaten sind verpflichtet, Menschen in ihrer SAR Zone an einen sicheren Ort zu bringen. [2]
Das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention legt fest, dass Menschen nicht in Länder ausgeliefert werden dürfen, in denen sie Menschenrechtsverletzungen fürchten müssen. [3]
Kompakte Informationen und aktuelles Zahlenmaterial zur Seenotrettung findest du auf der Seite der UNO Flüchlingshilfe.
Mehr zum Begriff Refoulement findest du bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
Und wie ist die Realität?
Allein im Jahr 2021 starben oder verschwanden über 3.100 Menschen auf dem Weg über das Mittelmeer. Bisher können sich die EU-Länder nicht auf ein gemeinsames Rettungssystem einigen. [4] Auch ein kürzlich vereinbartes Gemeinsames Europäisches Asylsystem bleibt umstritten.
Mehr zu den Zahlen findest du bei der UNO-Flüchtlingshilfe.
Oft ist Kapitän:innen, die verpflichtend Seenotrettung leisten, unklar an welches Land sie sich wenden müssen. Sie haben kein Recht auf Hafenzugang. Die Staaten sind zudem nicht verpflichtet, Menschen aufzunehmen. [5]
Die Europäische Agentur Frontex unterstützt seit 2004 insbesondere die EU-Staaten bei der Kontrolle der Außengrenze des EU-Raums. Immer wieder stand Frontex in der Kritik, etwa weil sie Fliehende zum Umdrehen gezwungen habe. [6]
Immer wieder werden NGOs und Aktivist:innen, die Geflüchtete im Mittelmeer retten, wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung angeklagt. Der Vorwurf: Die Boote seien nicht in Seenot, sondern haben die Gefahr freiwillig herbeigeführt oder nicht vermieden. Dadurch liege der „Notstand“ als Rechtfertigungsgrund zur Seenotrettung nicht vor und die zivil Rettenden beteiligten sich so an der illegalen Einwanderung.
Mehr über die Hintergründe hat Franziska Kring in ihrem Artikel „Seenotrettung als Beihilfe zu illegaler Einwanderung?” für den Legal Tribune Online (2022) erläutert.
Mehr zur Geschichte und dem Auftrag von Frontex findest du z.B.:
- Auf ihrer Homepage
- Kurz und knapp bei der Bundeszentrale für politische Bildung
- In einem Artikel von Migrationsforscher Bernd Kasparek
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