Warum soll ich mich engagieren, wenn meine Stimme als junger Mensch eh nichts zählt?
Wie steht es im Gesetz?
Wahlen sind das wichtigste Mittel zur Teilhabe in der Demokratie! Art. 38 Abs. 2 GG und das Bundeswahlgesetz bestimmen, dass deutsche Staatsbürger:innen ab ihrem 18. Geburtstag wählen und gewählt werden dürfen. [1]
Kompakte Informationen zum Wahlrecht findest du zum Beispiel bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
In 5 von 16 Bundesländern dürfen bereits 16-Jährige bei Landtags- bzw. Bürgerschaftswahlen ein Kreuz setzen – sich aber nicht zur Wahl stellen. [2]
Anfang der 1970er Jahre wurde infolge der Studierendenproteste das aktive Wahlalter für die Bundestagswahlen gesenkt und Art. 38 Abs. 2 GG geändert. Auch die die Volljährigkeit wurde von 21 auf 18 Jahre herab gestuft. [3]
Für den Bundestag stellte der Wissenschaftliche Dienst 2020 eine Übersicht der verschiedenen Wahlalter zusammen.
Wie es in deinem Bundesland aussieht für die Landtagswahlen, kannst du in deinem jeweiligen Landeswahlgesetz nachlesen. Einen Überblick über die jeweiligen Altersgrenzen findest du auch hier.
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung (2021), kannst du auf Seite 10-11 nachlesen, worauf sich die drei Regierungsparteien in Bezug auf das Wahlrecht und Wahlalter geeinigt haben.
Mehr zur Geschichte des Wahlrechts und zur Herabsetzung der Volljährigkeit kannst du bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen und beispielsweise beim NDR.
Zu den Veränderungen der Altersgrenze zur Wahl und Wählbarkeit auf Bundesebene findest du eine Übersicht auf der Seite des Bundeswahlleiters.
Und wie ist die Realität?
Mit Blick auf die Zukunft fordern vor allem jüngere Menschen, das Wahlalter erneut zu senken – auf 16 Jahre. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung ist dies im Hinblick auf die Bundestags- und Europawahlen vorgesehen. [4]
So fordert beispielsweise der Deutsche Bundesjugendring, als Zusammenschluss verschiedener Jugendverbände und Landesjugendringe, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken.
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung (2021), kannst du auf Seite 10-11 nachlesen, worauf sich die drei Regierungsparteien in Bezug auf das Wahlrecht und Wahlalter geeinigt haben.
Befürworter:innen sagen: Wenn mehr jüngere Menschen wählen könnten, würde die Wahlbeteiligung generell steigen. Die junge Bevölkerungsgruppe wäre somit stärker repräsentiert. [5]
Gegner:innen sagen: Das Wahlrecht sollte an die Volljährigkeit und die damit verbundene persönliche Reife sowie Lebenserfahrung geknüpft sein. [6]
Die Gemeindeordnungen der Länder ermöglichen Jugendparlamente. In Leipzig z.B. wurde das Jugendparlament im Frühjahr 2023 gewählt. Ein aktives und passives Wahlrecht steht hier 14- bis 21-Jährigen zu. [7]
So fordert beispielsweise der Deutsche Bundesjugendring, als Zusammenschluss verschiedener Jugendverbände und Landesjugendringe, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken.
Thorsten Faas und Anton Könneke fassen in ihrem Beitrag „Wählen ab 16?. Pro und Contra“ in APuZ (2021) die Argumente beider Seiten zusammen. Lesen kannst du den Artikel bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
In 5% aller Kommunen in Deutschland gab es 2020 Kinder- oder Jugendparlamente. Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten, finanziellen Mittel und Altersgrenzen jeweils gelten ist unterschiedlich. Tendenziell sind Jugendparlamente in größeren Städten zu finden.
2020 untersuchten die Forscher Roland Roth und Waldemar Stange Kinder- und Jugendparlamente. Dazu befragten sie auch die betreuenden Personen. Diese betonten, dass sich die Jugendparlamente immer mehr in ihrer Zusammensetzung an die Demographik ihres Ortes anpassen. Doch Jugendliche mit Migrationsgeschichte, mit Behinderung oder aus sozioökonomisch schwächeren Räumen, sind immer noch nicht repräsentativ vertreten (Roland Roth und Waldemar Stange, Starke Kinder- und Jugendparlamente, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., 2020).
Knapp die Hälfte der KuJ-Parlamente erhält keine Entschädigung – die Fahrt zur Sitzung beispielsweise müssen sie daher selbst zahlen, was die Teilhabe erschweren kann (Roth/Stange, 2020, S. 41). Die Studie kannst du hier nachlesen.
Was denkst du?
Würdest du dich in einem Jugendparlament bei dir vor Ort engagieren?
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