Erfolg ist kein Zufall. Durch genug Leistung kann man alles erreichen – oder?
Wie steht es im Gesetz?
Jede:r hat ein Recht auf die freie Entfaltung seiner oder ihrer Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) – das steht in unserem Grundgesetz und umfasst auch das Recht auf Bildung.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf einen freien Zugang zu Bildung. Ausbildung oder Studium darf man frei wählen (Art. 12 Abs. 1 GG).
Alle sollen, unabhängig von Herkunft oder Geschlecht, gleich behandelt werden. Das AGG – also das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – regelt dies u.a. für Ausbildung und Beruf. [1]
[1] Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll in Beruf und Ausbildung vor Diskriminierung etwa aufgrund der Herkunft, sexuellen Identität, Religion, Alter oder Behinderung schützen. Es geht also vor allem um den zivilen Bereich. Vom Zivilrecht spricht man, wenn es um Rechtsfragen zwischen Bürger:innen untereinander geht.
Mehr zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz findest du beim Bundesfamilienministerium.
Einen Erklärfilm und Informationen in leichter Sprache findest du bei der Antidiskriminierungsstelle.
Und wie ist die Realität?
Wie Bildungsmöglichkeiten genutzt werden, hängt weiterhin stark vom Umfeld ab. Dies belegte auch die PISA-Studie 2018. [2]
[2] Laut dem Hochschul-Bildungs-Report des Stifterverbands von 2020 ist das Elternhaus noch immer entscheidend für Bildungserfolg: Von 100 Kindern aus Akademiker:innenfamilien beginnen 74 ein Studium. Bei 100 Kindern aus Familien ohne studierte Eltern, sind es dagegen nur 21. Die Voraussetzungen für einen gelungenen Bildungs- und Berufsweg werden also auch außerhalb der Bildungseinrichtungen gelegt.
Die Stifterverbandsstudie kannst du hier lesen.
Die Ergebnisse der PISA Studie – und den von uns verwendeten Teil: „Equity in Education“, 2019 – kannst du hier in Englisch lesen. Sie wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung herausgegeben.
Das „Starke-Familie-Gesetz“ etwa soll Kindern aus finanziell schwächeren Familien helfen. Dafür müssen Familien Anträge stellen, was u.a. NGOs kritisch diskutieren. Sie finden: Eine zu große Hürde. [3]
Gleichbehandlung ist die Basis, aber Chancengleichheit und Teilhabe sind Ziele, die nicht nur durch gesetzliche Vorgaben erreichbar sind.
[3] Um diese Effekte abzufedern, trat beispielsweise das sog. Starke-Familien-Gesetz 2019 in Kraft. Es soll durch Leistungszuschläge den Zugang zu sozialer und kultureller Teilhabe in Schule, Kita oder dem Freizeitbereich für Kinder aus Familien erleichtern, die Grundsicherung erhalten oder nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Kinder bekommen z.B. zusätzliche Leistungen für eine Mitgliedschaft im Sportverein, für ein- und mehrtägige Ausflüge (z.B. Klassenfahrten), Schulbedarf und Nachhilfe. Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kita sowie die Schülerbeförderung müssen ihre Eltern nichts mehr dazuzahlen.
Eine Erklärung zum Starke-Familie-Gesetz findest du hier.
Das Für und Wider wurde 2019 mit Expert:innen im Bundestag diskutiert. Eine Zusammenfassung der Argumente findest du hier.
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