Polizeikontrolle! Da spielt mein Aussehen doch keine Rolle?
Wie steht es im Gesetz?
Insbesondere staatliche Stellen müssen darauf achten, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich behandelt wird. Das sichern das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention. [1]
Im Grundgesetz steht das im Artikel 3 Abs. 1 und Abs. 3. Bei der Europäischen Menschenrechtskonvention leitet sich das aus Art. 14 ab.
ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dazu zählt auch, wenn Sicherheitsbehörden eine Person allein aufgrund der Hautfarbe oder der Herkunft als verdächtig einschätzen. [2]
Wer sich von Behörden diskriminiert fühlt, kann sich rechtlich wehren. Zudem gibt es Antidiskriminierungsverbände und unparteiische Schlichtungsstellen. [3]
Mehr zum Begriff Racial Profiling findest du z.B. bei der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Diese zwei Artikel empfehlen wir dir besonders:
Racial Profiling verstößt gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention. Auf Berliner Landesebene gilt zusätzlich seit Juni 2020 das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG).
Im Unterschied zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes geht es hier nicht nur um Diskriminierung beispielsweise in der Arbeitswelt, sondern auch um diskriminierende Handlungen durch (Berliner) Behörden. Es sieht für den Fall eines Verstoßes auch ein Recht auf finanzielle Entschädigung für Betroffene vor.
Und wie ist die Realität?
Institutioneller Rassismus wird dennoch empfunden. Anfang April 2023 erschien der Zwischenbericht zu einer Polizeistudie des BMI. Er stellt bei einem Teil der freiwillig befragten Polizist:innen Diskriminierungstendenzen fest. [4]
Die Zahlenlage ist kompliziert. Vor Kurzem hat das BMI die erste Befragung in Deutschland von Polizist:innen zu rassistischen Denkmustern durchgeführt und veröffentlicht. Insgesamt konnten über 50.000 Fragebögen aus 14 Bundesländern in die Auswertung miteinbezogen werden.
Davor konnte man sich nur auf die Selbstauskunft von Betroffenen stützen. Die Umfrage der EU-Agentur für Grundrechte von 2017 ergab etwa, dass 34% der befragten PoC Profiling bereits erlebt zu haben.
Weitere Umfrageergebnisse findest du
- in einem Bericht von Maria Scharlau/Amnesty International von 2021 auf Seite 8
- in einer Studie von Henrik Cremer für das Deutsche Institut für Menschenrechte von 2013
- im Prüfungsbericht der European Commission against Racism and Intolerance von 2019 auf Seite 38-39
Erste Erfahrungen, z.B. in der Ombudsstelle Berlin zeigen, dass es Betroffenen von Diskriminierung schon helfen kann, an offizieller Stelle Gehör zu finden. [5]
Einige Bundesländer prüfen die Notwendigkeit eigener Antidiskriminierungsgesetze und entsprechender Beauftragter. Der Bund setzt sich für eine bundeseigene, unabhängige Beschwerdestelle ein.
Einen Pressebericht zu den Erfahrungen der Berliner Ombudsstelle findest du z.B. hier auf der Website von LTO.
Behörden veröffentlichen oft regelmäßige Berichte über ihre Arbeit. Diese findest du z.B. bei den Pressemitteilungen oder du kannst sie von Journalist:innen aufbereitet in den Medien nachlesen.
Was meinst du?
Reichen die vorhandenen Strukturen aus, um Menschen davor zu schützen, dass sie allein aufgrund ihres Aussehens unter Verdacht gestellt werden?
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